Veranstaltung zum neuen eigenständigen Aufenthaltsrecht mit Rechtsanwältin Frau Schäfer

Aufenthaltsrecht für Jugendliche und junge Erwachsene (zwischen 14 und 21 Jahren), sowie deren Eltern – § 25 a –
am Mittwoch, 17.August
um 17.oo Uhr

im Haus der Kulturen, Hagenweg 2e

mit: der Rechtsanwältin Frau Schäfer, dem Projekt FairBleib Südniedersachsen und
dem Projekt Roma Center Göttingen e.V.

Das am 01.07.2011 in Kraft getretene neue Gesetz bietet eine Möglichkeit Aufenthalt nach § 25 a zu bekommen: – für Jugendliche, die eine Duldung haben, – mindestens 6 Jahre in Deutschland zu Schule gegangen sind, – mindestens den Hauptschulabschluss erreichen werden (oder bereits haben) und bei denen eine Perspektive auf Ausbildung und Arbeit besteht.

Wir informieren Sie über die Bedingungen und Möglichkeiten des neuen Gesetzes und wie Sie diesen Aufenthaltsstatus beantragen können.

Weitere Informationen: FairBleib Südniedersachsen: 0152 – 2890 3846

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