Abschiebung nach einem Aufenthalt von mehr als 20 Jahren

Abschiebung nach einem Aufenthalt von mehr als 20 Jahren

Eine politische Abschiebung von zwei Romnja aus Tuttlingen?

Sonntag den 06.10.2019 | Zwei Frauen 21 und 23 Jahre alt, die mit ihren Eltern 1998 aus dem Kosovo geflüchtet sind, leben seit mehr als 20 Jahren in Tuttlingen/Baden-Württemberg. Sie wurden am 27.09.2019 nach Serbien abgeschoben. Die Abschiebung der beiden Schwestern um 3 Uhr morgens aus Tuttlingen/Baden-Württemberg geht für das Regierungspräsidium Karlsruhe formal in Ordnung. An die serbischen Behörden wurde laut RP ein Rückübernahmeersuchen gestellt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP), das die Abschiebungen in Baden-Württemberg organisiert und durchführt, erklärte, die serbischen Behörden wären bereit gewesen, die beiden Frauen „zurückzunehmen“. Behauptet wird vom RP es lägen Geburtsurkunden vor. Tatsächlich sind die Papiere, nach Angaben der Familie 1998 im Kosovo verbrannt. Die Familie erwähnte auch, wenn eine Geburtsurkunde vorliegen würde, hätten wir einen Reisepass bekommen. Der Familie liegt ein Schreiben der serbischen Botschaft vor, dass sie keinen Anspruch auf die serbische Staatsbürgerschaft haben. So verweigert der serbische Staat die Pässe, da sie nicht im Geburtenregister eingetragen sind. Die beiden Schwestern meinten in einem Telefongespräch, wenn eine Geburtsurkunde vorliegt, dann müssten sie doch sehen, dass wir im Kosovo geboren wurden.

Die beiden Frauen wurden ohne Pässe, nur mit einem EU-Papier (DIN A4-Papier mit Bild) abgeschoben. Sie sprechen kein serbisch und sind auf Dolmetscher angewiesen. Zum ersten mal sind sie von ihrer Familie getrennt. Die Familie lebt in Tuttlingen.

In Belgrad ergeben sich für beiden Frauen folgende Probleme: Sie haben keinen gültigen Reisepass nur das Abschiebepapier. Sie können sich nicht anmelden und haben auch keine Adresse wo sie hingehen könnten. Sie mussten das Hotel in dem sie eine Nacht bleiben durften verlassen und lebten die letzten Tage auf der Straße. Mittlerweile ist ein Bruder nach Serbien geflogen. Ihnen droht Obdachlosigkeit. Weiterhin ist ihr Aufenthaltsstatus in Serbien ungeklärt. Ein Rechtsanwalt in Serbien meinte, dass sie ohne Papiere in Haft genommen werden können.

Die Hintergründe die zu dieser Abschiebung führten, müssen noch genauer geklärt werden. Der Verdacht, dass die Abschiebung durch die Ausländerbehörde Tuttlingen politisch gewollt und betrieben wurde drängt sich auf. Die Abschiebung hätte tatsächlich nicht stattfinden dürfen. Die Ausstellung eines grauen Passes durch die Ausländerbehörde ist längst überfällig. Damit hätte das ganze Leid, was jetzt den beiden zufügt wird, verhindert werden können. Die beiden bitten darum, dass sie baldmöglichst wieder einreisen dürfen, sie fühlen sich am Ende ihrer Kräfte. Sie rufen alle die helfen können dazu auf, ihnen zu helfen!

Anmerkungen Laut Polizeigesetz von Baden-Württemberg dürfen Abschiebungen im Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2019 nicht vor 4 Uhr stattfinden. Weiterhin ist es nicht erlaubt, sich beim Mieter der Wohnung die Schlüssel zu besorgen und unaufgefordert in die Wohnung einzudringen. Bei einer Abschiebung darf auch die Polizei nicht, gegen den Willen der Mieter oder Eigentümer, ohne einen gerichtlichen Beschluss in die Wohnung eindringen.

Übrigens, beide hatten einen Arbeitsplatz!

Weitere Nachrichten, werden wir hier ergänzen: …

www.aktionbleiberecht.de

 


M.Ramadani fordert: Holt die Tahiri Schwestern zurück !

 

Gylten und Gylije Tahiri haben in Serbien keinerlei Rechte

Am 27.09.2019 wurden zwei junge Frauen, Gylten und Gylije Tahiri, nach 20 Jahren Aufenthalt in Tuttlingen/Baden-Württemberg nach Serbien abgeschoben. Beide hatten eine Arbeit. Die Abschiebungen hätten nicht stattfinden dürfen. Rechtliche Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt bestanden. Sie waren lediglich noch nie im Besitz von Identitätspapieren, da die Identitätspapiere während des Kosovokriegs im Haus verbrannten. Nun hat offensichtlich das Regierungspräsidium Karlsruhe, als zentrale Abschiebebehörde von Baden-Württemberg, Kopien von Geburtsurkunden besorgt und diese als Grundlage für die Abschiebung genommen.

So wurden beide Roma-Frauen lediglich mit einem EU-Laissez-passer abgeschoben. Ein Papier, das in Serbien keine Rechtsgültigkeit besitzt. Das weiß auch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Das Papier legalisiert vielleicht die Einreise aber nicht den Aufenthalt. Mit dem ersten Schritt, mit dem die beiden Frauen serbischen Boden betreten haben, leben sie als Papierlose, Nicht-Registrierte mit einem ungeregeltem Aufenthalt in Serbien. Ihr Aufenthalt ist „Illegal“. Sie können sich weder in einem Hotel anmelden, eine Wohnung anmieten noch Geld schicken lassen. Dazu benötigen sie einen gültigen Reisepass.

Die Entscheidung, die beiden Frauen in die Obdach- und Rechtlosigkeit abzuschieben, zeigt, dass weder die Ausländerbehörde Tuttlingen noch das Regierungspräsidium Karlsruhe sich für das weitere Leben der Betroffenen interessiert. Hauptsache weg! Selbst das serbische Innenministerium betont, dass bei einer Ausstellung eines EU-Laissez passer im Besonderen Vorsicht geboten sei, wenn es sich um kosovarische Ausreisepflichtige handelt. Caritas Srbije schreibt dazu: „Mit anderen Worten, nicht registrierten Jugendlichen und Kindern Rückkehrender aus Kosovo wird die Einreise nach Serbien mit einem EU-Laissez passer nicht (unbedingt) gewährt. Auch wenn man sie einreisen lassen würde, heißt das immer noch nicht, dass sie Anrecht auf Sozialleistungen, Krankenversicherung usw. hätten.“1

Alle Versuche der beiden Frauen sich mit Hilfe ihres Bruders, der extra nach Serbien geflogen ist, in Serbien anzumelden, wurden in den letzten drei Wochen von den Behörden abgelehnt. Der Verein Stablo Roma-Serbische Freundschaft in Kragujevac, bestätigte, dass beide Frauen im Meldesystem in Serbien nicht eingetragen sind und dass der Prozess der Wohnsitzmeldung sehr schwer ist. Der staatlich anerkannte Verein schreibt auch, dass die beiden Frauen Gylten und Gylije Tahiri nicht in Serbien bleiben können. Caritas Srbije unterstützt Abgeschobene von 2017, die bis heute keine Rechte in Serbien geltend machen können.

Beide Frauen leben aktuell rechtlos in Serbien. Sie haben weder eine Meldeadresse noch können sie Rechte geltend machen. Kein Recht auf Arbeit, keine Recht auf staatliche Fürsorge, keine Krankenversicherung und kein Recht auf Bildung. Ein Überleben ist unter solchen Bedingungen nicht möglich und vestößt gegen internationalen Menschenrechtskonventionen und berührt nach dem UNHCR Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft auch den Tatbestand einer Verfolgung.

Die sofortige Wiedereinreise der beiden Frauen und die sofortige Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbot ist jetzt gefordert! Viel Zeit darf nicht mehr vergehen.

One thought on “Abschiebung nach einem Aufenthalt von mehr als 20 Jahren

  • October 16, 2019 at 8:35 pm
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    Ich wünsche euch das ihr die Mädels zurück holt. Mann sollte die Mörder und die Vergewaltiger weg schicken. Und ja sie können mit den serbischen Pass wieder zurück und gib es in Deutschland keine Menschen Rechte wie kann mamm das nur so machen. Ich schreibe aus Wien Österreich viel viel Glück

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